Interessenvertretung

Im BUJ bündeln sich die Stimmen seiner Mitglieder und der BUJ verschafft ihnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Gehör. 2011 gegründet hat der BUJ es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, die berufsrechtlichen Interessen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte zu vertreten. 

BUJ als Interessenvertretung

Zunehmend wird der BUJ als Stimme der Inhouse-Jurist/innen auch über berufsrechtliche Fragestellungen hinaus zu seinem Praxisblick auf aktuelle Regulatorik und Gesetzgebung gefragt.

Der BUJ ist als Interessenvertreter im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingetragen (Lobbyregisternummer: R001441).

Die Positionen des BUJ orientieren sich an den BUJ-Leitlinien zur Interessenvertretung:

Zu Fragen des Berufsrechts der Unternehmensjuristen, speziell der Syndikusrechtsanwälte, tritt der BUJ nachdrücklich und dauerhaft für die Interessen seiner Mitglieder ein.

Zu anderen – rein berufsbezogenen – Themen, mit denen die Mitglieder des BUJ in ihrem Alltag befasst sind, wie z.B. mit Gesetzentwürfen, politischen Positionen, Umsetzungshinweisen von Behörden oder auch Parteiprogrammen bezieht der BUJ anlassbezogen nach folgenden Kriterien Position:

Die Positionen des BUJ orientieren sich an den BUJ-Leitlinien zur Interessenvertretung:

Zu Fragen des Berufsrechts der Unternehmensjuristen, speziell der Syndikusrechtsanwälte, tritt der BUJ nachdrücklich und dauerhaft für die Interessen seiner Mitglieder ein.

Zu anderen – rein berufsbezogenen – Themen, mit denen die Mitglieder des BUJ in ihrem Alltag befasst sind, wie z.B. mit Gesetzentwürfen, politischen Positionen, Umsetzungshinweisen von Behörden oder auch Parteiprogrammen bezieht der BUJ anlassbezogen nach folgenden Kriterien Position:

  • Der BUJ vertritt keine Branchen- oder individuelle Unternehmensinteressen.
  • Positionen des BUJ werden in einem Meinungsbildungsprozess
    von im Verband organisierten Unternehmensjuristen
    entwickelt.
  • Der BUJ gibt den (politischen) Entscheidungsträgern aus der Praxiserfahrung seiner Mitglieder heraus Hinweise u.a. zu Umsetzungsherausforderungen, Bürokratie-Abschätzungen sowie aus Implementierungen im Unternehmensalltag, (drohenden) Rechtsunsicherheiten oder -widersprüchen und operativen Auslegungsfragen.

AG Rechtspolitik

Die Positionspapiere und Stellungnahmen des BUJ werden vor allem von der AG Rechtspolitik des BUJ entwickelt. Mehr zur AG Rechtspolitik finden Sie hier

Stellungnahmen und Positionen
Themen

Berufsrecht der Syndikusrechtsanwält/innen

Als Berufsverband nimmt der BUJ vor allem berufsrechtlicher Regelungen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte an. Aktuelle Themen und Fragen zum Berufsrecht für Syndikusrechtsanwält/innen kommuniziert der BUJ regelmäßig nach außen und nach innen an die Mitglieder. Der BUJ vertritt zudem die Interessen des Berufsstandes insbesondere gegenüber der Politik im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.

Virtuelle Hauptversammlung

Anknüpfend an die Covid-Gesetzgebung hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften in dauerhaft geltendes Recht überführt. Das Gesetzgebungsverfahren hat der BUJ intensiv begleitet. Während es zu begrüßen war und ist, dass Aktiengesellschaften künftig eine virtuelle Form der Durchführung von Hauptversammlungen zur Verfügung gestellt wird, standen Details der Gesetzgebungsvorschläge aufgrund mangelnder Praxistauglichkeit zur Diskussion.

Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erfolgt die Umsetzung der EU- Hinweisgeberschutzrichtlinie in Deutschland. Der BUJ hat sich u.a. mit Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Referenten- sowie den Regierungsentwurf wurden seitens des BUJ grundsätzlich begrüßt. Der BUJ fordert jedoch Klarstellungen und Konkretisierungen, um Anwendungsfehler in der Praxis zu reduzieren.

 

 

 

 

 

Sie möchten noch mehr über den BUJ, seine Positionen und Themen erfahren? Das Team der Geschäftsstelle freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.