Virtuelle Hauptversammlung

Anknüpfend an die Covid-Gesetzgebung hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften in dauerhaft geltendes Recht überführt. Das Gesetzgebungsverfahren hat der BUJ intensiv begleitet. Während es zu begrüßen war und ist, dass Aktiengesellschaften künftig eine virtuelle Form der Durchführung von Hauptversammlungen zur Verfügung gestellt wird, standen Details der Gesetzgebungsvorschläge aufgrund mangelnder Praxistauglichkeit zur Diskussion.